Corona-Schutzverordnung geändert!

Wie am Wochenende bereits angekündigt hat das Land NRW die aktuelle Corona-Schutzverordnung angepasst. Für Euch

Vereinssportler bedeutet das zwar weiterhin, dass Training nur unter 2G+-Bedingungen möglich ist. Aber diejenigen unter Euch, die bereits geboostert sind, das heißt, die ihre dritte Impfung schon erhalten haben, sind ab Donnerstag von der Testpflicht ausgenommen.

Wir freuen uns über diese kleine Erleichterung, von der nach und nach dann ja immer mehr von Euch profitieren werden.

Und dieser Hinweis sei gestattet: Diese Erleichterung gilt auch für Restaurants! Es spricht also nichts dagegen, nach dem Training noch nett in eine unserer schönen Gummersbacher Gaststätten einzukehren. Sie werden es Euch danken.

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