Sport trotz(t) Corona

Die gute Nachricht der neuen Corona-Schutzverordnung, die seit 20.08.2021 gilt, ist: Der Vereinssportbetrieb erfährt nur wenige Einschränkungen!

Die Verordnung sieht lediglich zwei unterschiedliche Inzidenzstufen vor: Unter 35 oder über 35. Dabei gilt: Ab einer Inzidenz von 35 gilt beim Sport in Innenräumen die Voraussetzung „immunisiert oder getestet“.
 
Alle Infos hierzu findet Ihr auf der Seite des LSB.
 
Weitere Infos erhaltet Ihr natürlich wie immer bei den VfL-Abteilungsleitern, deren Kontaktdaten Ihr hier auf unserer Homepage unter “Abteilungen” findet.
 
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