Neue Corona-Schutzverordnungen

Liebe Vereinsmitglieder, bittet beachtet, dass ab heute die neue Corona-Schutzverordnung gilt. Sie schreibt für Freizeitveranstaltungen,

wie Sport in Innenräumen, die 2G-Regel vor, d.h. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Trainings müssen geimpft oder genesen sein und dies anhand geeigneter Unterlagen nachweisen.

Für Kinder unter 16 Jahren genügen die regelmäßigen Testung in der Schule. Aber auch hierüber muss ein Nachweis mitgeführt werden und vor Eintritt in die Trainingsstätte vorgezeigt werden.

Bislang geltende Vorgaben, z.B. die Maskenpflicht, gilt weiterhin.

Wir bitten alle Beteiligten um genaue Beachtung der neuen Regeln!

 

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