Corona-Schutzverordnung vor Änderung?

Die seit 30.12.2021 geltende Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht  für Sport im Freien die 2G-Regel

(geimpft oder genesen), für Sport drinnen die 2G+-Regelung vor (geimpft oder genesen, aber mit Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test maximal  48 Stunden alt).

Die 2G+-Regel gilt demnach auch für nahezu alle Sport- und Trainingsangebote von Vereinen, wie dem VfL Gummersbach von 1861 e.V.

Kinder und Jugendliche sind dabei  übrigens bis zum Schuleintritt immunisierten Personen gleichgestellt. Mit Schulbeginn am 10.01.2022 gelten differenzierte Regeln, die wir hier für Euch zum Download bereitstellen (Quelle: Landessportbund NRW).

Aber Ministerpräsident Hendrik Wüst kündigte bereits vor den jüngsten Bund-Länder-Beratungen am 07.01.2022 an, dass Geimpfte nach einer Booster-Impfung künftig bei 2G-plus keinen Schnelltest mehr vorzeigen müssen. Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung ab dem Tag der dritten Impfung  wird einem tagesaktuellen Test gleichgestellt. Die Landesregierung hat deshalb eine neue Corona-Schutzverordnung in der kommenden Woche zur Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse angekündigt. Die aktuelle Verordnung des Landes sei bis einschließlich 12. Januar gültig, hieß es am Freitagabend aus der NRW-Landesregierung. (Quelle: Westfälischer Anzeiger)

Es können sich hier also kurzfristig Änderungen ergeben, über die wir Euch ebenso kurzfristig informieren werden.

Gebt weiterhin alle auf Euch acht und bleibt gesund!

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